Der Mitgliedsbeitrag ist immer im Voraus zum 1. des Monats fällig. Kommt das Mitglied schuldhaft mit einem Betrag von mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, wird der gesamte Betrag der Beiträge bis zum Ende der aktuellen Laufzeit fällig gestellt.
Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch den Gesetzgeber ändert sich der Mitgliedsbeitrag nach der Erstlaufzeit. Der Check-up durch InBody-Messung und das Startpaket sind mit Vertragsbeginn fällig. Der Check-in-Chip dient als Mitgliedsausweis. Dieser ist nur in Verbindung mit einem Bild des Mitglieds gültig, nicht übertragbar und bei jedem Besuch vorzuweisen.